Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen „Pfoten in Motion“ Tierphysiotherapie (im Nachfolgenden „Therapeutin“ genannt) als Tierphysiotherapeutin und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes vereinbart wurde.
Hausbesuche / Termine
Termine gelten als vertraglich vereinbart, sobald der /die Tierhalter/in und Tierphysiotherapie Pfoten in Motion eine Terminbuchung vereinbaren; sowohl in mündlicher, telefonischer, als auch in schriftlicher Form wie E-Mail, WhatsApp oder ähnlicher Korrespondenz.
Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Physiotherapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.
Pflichten der Tierphysiotherapeutin
Tierphysiotherapie Pfoten in Motion verpflichtet sich, das zu therapierende Tier, unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes, fach- und artgerecht zu behandeln.
Der/die Tierhalter/in gibt bei Beginn der Therapie die Versicherung ab, dass er/sie das Recht besitzt über das zu behandelnde Tier und dessen Genesung bzw. Gesunderhaltung zu bestimmen.
Der/die Tierhalter/in verpflichtet sich, Tierphysiotherapie Pfoten in Motion während der Anamnese alle therapierelevanten Informationen wie bekannte Erkrankungen, fehlende Impfungen, Einschränkungen und Medikationen des Tieres oder Ähnliches anzugeben. Andernfalls behält sich Tierphysiotherapie Pfoten in Motion vor, die Behandlung umgehend zu beenden.
Die Tierphysiotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig.
Die Tierphysiotherapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Bezahlung
Die Tierphysiotherapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von „Pfoten in Motion“ benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze.
Die Bezahlung erfolgt bar nach Beendigung einzelner Therapiesitzungen oder per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Sitzung. Eine Rechnung über die Therapiekosten wird auf Wunsch innerhalb von 3 Werktagen nach Therapiesitzung zugeschickt.
Vermittelt die Tierphysiotherapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die Tierphysiotherapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Tierphysiotherapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Tierphysiotherapeutin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
Terminabsagen
Termine müssen spätestens 24 Std. vor Behandlungsbeginn abgesagt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine voll in Rechnung gestellt werden, wenn diese so kurzfristig nicht neu belegt werden können.
Ausnahmen sind Notfälle, die eine akute Behandlung des Tiers durch einen Tierarzt oder Tierklinik vorsehen oder akut Erkrankungen wie starker Durchfall und Erbrechen. Dies gilt gleichermaßen für kurzfristige Notfälle oder Erkrankungen des Hundebesitzers / Hundeführers.
Ohne entsprechenden ärztlichen Nachweis der Terminverhinderung des Hundebesitzers / Hundeführers oder Nachweis durch einen Tierarzt / einer Tierklinik bei Notfällen oder Erkrankung des Tieres, können die Therapiekosten für den vereinbarten Termin nicht erstattet werden. Die Beweispflicht für die rechtzeitige Absage sowie den Absagegrund obliegt dem Kunden.
Therapiegeräte
Um den Therapieerfolg zu unterstützen, wird von Tierphysiotherapie Pfoten in Motion ein Hausaufgabenprogramm erstellt. Um dieses sinnvoll ausüben zu können, erfordert es -neben der Mitwirkung des Tierhalters - auch den Einsatz verschiedener Therapiegeräte. Tierphysiotherapie Pfoten in Motion stellt diese - falls möglich - für den Behandlungszeitraum zur Verfügung (z.B. Balance Matten). Die Therapiegeräte bleiben weiterhin Eigentum von Tierphysiotherapie Pfoten in Motion. Abhängig vom Therapiegerät erfolgt der Verleih kostenlos oder gegen eine Leihgebühr.
Der Kunde hat mit den zur Verfügung gestellten Therapiegeräten sorgsam umzugehen. Eine Beschädigung ist Tierphysiotherapie Pfoten in Motion umgehend mitzuteilen. Im Schadensfall müssen die Kosten der Reparatur oder der Ersatz des Therapiegerätes vom Kunden bezahlt werden.
Haftung
Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.
Mängel und Haftung
Für etwaige Mängel der Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf.
Absatz 3 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.
Änderungen an den AGBs bedarfen der Schriftform.
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